Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.
Wärmepumpen mit einer Nennleistung über 100 kW werden über die KfW gefördert.
Ab dem 1. Juli 2010 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) ist der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Alle Angaben ohne Garantie.
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